ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BESUCHERORDNUNG GLORIA
Wir begrüßen Sie recht herzlich in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Um Sie umfassend zu informieren, möchten wir Sie vor Ihrem Theaterbesuch mit unserer Besucherordnung vertraut machen.
Eintrittskarten
Tickets zu den jeweiligen Veranstaltungen gibt es in der Regel über die Vorverkaufsstellen von KölnTicket und Ticketmaster. Zu verschiedenen Eigenproduktionen kann man auch Karten im Café Mo. bis Sa. von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr erwerben. Hier kann nur bar bezahlt werden. Leider ist es uns nicht möglich Tickets zu reservieren oder zu verschicken.
Umtausch/Rückgabe
Bei Ausfall einer Vorstellung oder bei Programmänderung nach Erwerb der Eintrittskarte wird gegen deren Rückgabe der Eintrittspreis zurückerstattet. Bitte die Tickets bei den Vorverkaufstellen zurückgeben, bei der sie dieses auch gekauft haben! In allen übrigen Fällen ist eine teilweise oder ganze Erstattung des Eintrittspreises nicht möglich. Ebenfalls ist es nicht möglich Karten auf einen anderen Termin umzuschreiben.
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Eintrittspreise/ Ermäßigungen
Die gültigen Eintrittspreise finden Sie im Monatsprogramm und im Internet unter www.gloria-theater.com auf den jeweiligen Infoseiten zu den einzelnen Veranstaltungen.
Ermäßigungen sind je nach Veranstaltungen unterschiedlich. Begleitpersonen von Behinderten mit Ausweis haben bei den meisten Veranstaltungen freien Eintritt. Diese bitte vorab per E-Mail anmelden. Der entsprechende Berechtigungsausweis für den Ermäßigungsanspruch ist beim Eintritt in den Theatersaal dem Aufsichtspersonal unaufgefordert vorzulegen.
Einlasszeiten Theatersaal, Zuspät-Kommen
Einlass in den Saal ist eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. In der Regel kann man im Café vorher warten. Bei großen Konzerten oder Parties wird das Café vorher geschlossen und mit in die Veranstaltung miteinbezogen, der Einlass befindet sich dann vor dem Café.
Der Saal darf nur mit gültigen Eintrittskarten betreten werden. Am Veranstaltungsabend werden die Besucher im eigenen Interesse gebeten, die Eintrittskarte gut zu verwahren. Das Ordnungspersonal ist jederzeit berechtigt, sich die Eintrittskarte zeigen zu lassen. Nach Verlassen des Theatersaals berechtigt eine bereits entwertete Karte nicht zum Eintritt. Jedoch kann sich jeder Gast einen Stempel am Eingang geben lassen, der einen erneuten Einlass gewährt.
Einzelne Besucher, die nach Beginn der Vorstellung eintreffen, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals den Zuschauerraum betreten und im Thekenbereich Platz nehmen. Ein genereller Platzanspruch verfällt nach dem Beginn der Vorstellung. Gegegbenenfalls ist der Einlass erst in der Pause möglich.
Freie Platzwahl
Das Gloria ist ein Saal mit FREIER PLATZWAHL. Daher gibt es auch nur eine Platzkategorie. Platzreservierungen sind nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf zusammenhängende Plätze.
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Verhalten im Theater
Aufsichtspersonal/ Security
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Werden die Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen durch die Geschäftsführung des Glorias oder deren Vertretung der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.
Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, zur Feststellung der Personalien bei Vorkommnissen, Einsicht in den Personalausweis zu nehmen.
Fluchtwege
Im Theatersaal sind die Notausgänge mit leuchtenden, grünen Notausgangs-Schildern gekennzeichnet. Die Gänge dorthin sind Fluchtwege und als solche nach feuerpolizeilich vorgeschriebener Verordnung freizuhalten.
Tisch- und Stuhlordnung
Die baupolizeilich abgenommene Tisch- und Stuhlordnung im Theater darf nicht verändert werden: Es ist untersagt, Tische zusammenzustellen und Stühle aus der Reihe zu nehmen und in die Fluchtwege zu stellen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals bei Zuwiderhandlung ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Speisen und Getränke
Im Saal sowie im Cafe ist der Verzehr von mitgeführten Speisen und Getränken grundsätzlich nicht gestattet.
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Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Ohne Genehmigung der Geschäftsführung oder des Veranstalters dürfen aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen im Zuschauerraum weder Bild- noch Tonaufzeichnungen (gilt auch für Aufnahmen mit Fotohandys) vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlungen werden Geräte und Aufzeichnungen bis zur rechtlichen Klärung der Folgen verwahrt.
Bühne & Regie
Das Betreten der Bühnenbereiche, des technischen Bereiches, der Licht- und Tonregie und der Künstlergarderobe ist nicht gestattet.
Mutwillige Beschädigungen an den Einrichtungsgegenständen des Hauses werden strafrechtlich verfolgt. Der Schadenverursacher ist zum vollen Schadenersatz sowohl bei vorsätzlich als auch fahrlässig verursachten Schäden verpflichtet.
Abgabe der Garderobe und des Gepäcks
Die Besucher haben die Pflicht, ihre Garderobe an der Besuchergarderobe abzugeben. Mäntel und Jacken dürfen aufgrund von Feuerschutzbestimmungen und bauamtlicher Verordnung nicht im Theatersaal über die Stühle gehängt oder unter den Stühlen oder Tischen platziert werden. Die Aufbewahrung an der Garderobe kostet 1,00 Euro. Mit der Abgabe Ihrer Stücke ist folgendes vereinbart:
Der Garderobeninhaber nimmt die Stücke (als solche gelten auch Taschen und Schirme, nicht aber Geld, Wertsachen und Gegenstände, die sich in den Stücken befinden) gegen Ausgabe einer Garderobenmarke für die Öffnungszeit der Garderobe in Aufbewahrung. Die Aushändigung der abgegebenen Stücke erfolgt nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke an denjenigen, der die Garderobenmarke vorlegt, ohne dass dessen Berechtigung für die Entgegennahme der Stücke zu prüfen ist. Die Aufbewahrung endet mit Rückgabe der Stücke, spätestens mit der Schließung der Garderobe oder Dienstbeendigung des Personals. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich nach Aushändigung der Stücke dem Garderobeninhaber oder Garderobenpersonal anzuzeigen. Der Garderobeninhaber haftet für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung (max. in Höhe von 50 Euro) der abgegebenen und nach den vorstehend genannten Bedingungen aufbewahrten Stücke im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Inhalt der Garderobe ist grundsätzlich nicht versichert. Für abhanden gekommene Garderobenmarken sind 5,00 Euro Ersatz zu entrichten, die bei Wiederauffinden zurückerstattet werden.
Rollstuhlfahrer
Rollstuhlfahrer sollten sich vorab bei uns per E-Mail anmelden. Somit können wir einen früheren Einlass über einen separaten Eingang gewähren und einen Platz freihalten. Der Saal ist ebenerdig, so dass ein Zugang leicht möglich ist.
Eine Behindertentoilette haben wir leider nicht.
Tiere
Es ist nicht gestattet, Tiere in den Theatersaal, das Theaterbistro oder Foyer mitzuführen.
Kleinkinder & Säugline
Aus kinderschutzrechtlichen Gründen ist der Eintritt mit Kindern im Alter bis 3 Jahren nicht gestattet.
Inkrafttreten
Die Besucherordnung tritt am 01.08.08 in Kraft.
Die Geschäftsführung
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