In Begleitung eines Erziehungsberechtigenten

Dem Jugendlichen ist der Aufenthalt so lange gestattet, wie es der Erziehungsberechtigte für angemessen hält. Bei Einlass muss der Erziehungsberechtigte zur Entlastung des Veranstalters eine Unterschrift abgeben.

>>Download Einverständiserklärung

Kleinkinder und Säuglinge

Kindern bis zum Alter von 3 Jahren ist aus Gründen des Kinderschutzes der Zutritt zu Veranstaltungen im Saal nicht gestattet. Das Mitnehmen von Kinderwagen in den Saal ist nicht gestattet.

 

Unter 14 Jahren

Dem Jugendlichen ist der Zutritt zu einer Veranstaltung ohne
elterliche Begleitung nicht gestattet

Zwischen 14 – 16 Jahren

Der Jugendliche darf ohne Begleitung bis 22:00 Uhr eine Veranstaltung besuchen, danach muss er das Haus verlassen.

Eine von den Eltern zur Aufsicht beauftragte Person ist nicht zulässig!

 

Zwischen 16 – 18 Jahren

Der Jugendliche darf ohne Begleitung eine Veranstaltung bis 24:00 Uhr besuchen, danach muss er das Haus verlassen.

Der Jugendliche muss bei Einlass eine Einverständniserklärung ausfüllen und seinen Ausweis abgeben (den Ausweis bekommt er bei Verlassen des Hauses wieder ausgehändigt). Außerdem bekommt der Jugendliche ein Kreuz auf die Handoberfläche gemalt, damit er keinen hochprozentigen Alkohol bekommt.

Begleitet eine von den Eltern zur Aufsicht beauftragte Person den Jugendlichen, darf dieser bis 02:00 Uhr die Veranstaltung besuchen.

>>Download Einverständiserklärung

Eine von den Eltern zur Aufsicht beauftragte Person

Eine von den Eltern zur Aufsicht beauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Beim Einlass muss eine Bescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegen, in welcher die Person zur Aufsicht beauftragt wurde. Außerdem muss dieses Schreiben eine Telefonnummer enthalten unter der ein Erziehungsberechtigter jederzeit zu erreichen ist. Dem Schreiben muss eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten beigefügt werden.

Eine von den Eltern zur Aufsicht beauftragte Person gilt nur, wenn der zu beaufsichtigende Jugendliche mindestens 16 Jahre alt ist!

 

 Sonstiges

Verlässt ein Jugendlicher eine Veranstaltung nicht zur vorgeschriebenen Uhrzeit, begeht er damit Hausfriedensbruch und muss mit einer Anzeige rechnen.

Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen verantwortlich.

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